TG Design & Kunst
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Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 2009

 

1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Beratungs-, Design-
und Druck-Leistungen sowie künstleriesche Aufträge/Leistungen zwischen der tg design & kunst und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten.
1.2 Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn die tg design & kunst in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltslos ausführt.
1.3. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn
ihnen die tg design & kunst ausdrücklich schriftlich zustimmt.


2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn  die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit
stehen der tg design & kunst insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §97 ff. UrhG zu.
2.2 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der
tg design & kunst weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die tg design & kunst, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine solche Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.
2.3 Die tg design & kunst überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch
den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und der tg design & kunst.
2.4 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.
2.5 Die tg design & kunst hat das Recht, auf Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechtes auf Namensnennung berechtigt die tg design & kunst zum Schadensersatz. Ohne Nachweis kann die tg design & kunst 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung) üblichen Vergütung neben dieser als Schadensersatz verlangen.
2.6 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
2.7 Bei Abbruch der Zusammenarbeit verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der tg design & kunst, der Auftraggeber ist nicht berechtigt bis dahin erstellte Entwürfe als Ganzes oder in Teilen zu nutzen.


3. Vergütung
3.1 Die Vergütung für die Entwürfe, Reinzeichungen und Einräumung der Nutzungsrechte
erfolgt auf der Grundlage des von der tg design & kunst gemachten Angebots mit einem Basisstundensatz von 60 €. Sofern kein gesondertes Angebot erstellt wurde, gelten die Sätze des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD (neueste Fassung).
Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, dies gilt insbesondere auch bei Nichtveröffentlichung bereits erstellter Entwürfe. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertssteuer zu zahlen sind.
3.2 Werden die Entwürfe in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt
(zeitlich, räumlich, Höhe der Auflage oder wiederholte Auflage), ist die tg design & kunst berechtigt, nachträglich die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die tatsächliche Nutzung und der ursprünglich erhaltenen Vergütung zu verlangen.
3.3 Von der tg design & kunst gemachte Angebote sind freibleibend. Es ist ein Kostenvoranschlag auf Basis des zu erwartenden Aufwandes zum Zeitpunkt der Angebotserstellung. Die Vergütung erfolgt auf Basis der tatsächlich angefallenen Arbeitszeit.


4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
4.1 Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung, Recherche etc. werden nach Zeitaufwand zum Basisstundensatz gesondert berechnet.
4.2 Die tg design & kunst ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der tg design & kunst entsprechende Vollmachten zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der tg design & kunst abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, die tg design & kunst im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Auslagen und vermittelte externe Leistungen wie technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. Sie sind binnen 7 Tagen rein netto zur Zahlung fällig.
4.5 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind und mit dem Auftraggeber abgesprochen werden, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Sie sind binnen 7 Tagen rein netto zur Zahlung fällig.


5. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme
5.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Zugang der  Rechnung zahlbar.
5.2 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
5.3 Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von der tg design & kunst finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Angebotssumme mit Ende der Entwurfsphase, 1/3 nach Reinzeichnung der Arbeiten, die Restsumme nach Ablieferung.
5.4 Bei Zahlungsverzug kann die tg design & kunst Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.
5.5 Bei Verzögerung der Arbeiten durch den Auftraggeber ist die tg design & kunst berechtigt, die bisher angefallenen Arbeitsstunden in einer Abschlagszahlung in Rechnung zu stellen, der Punkt 11.2 bleibt davon unberührt.


6. Eigentumsvorbehalte
6.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2 Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an die tg design & kunst zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
6.3 Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.


7. Digitale Daten
7.1 Die tg design & kunst ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
7.2 Hat die tg design & kunst dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der tg design & kunst für Neuauflagen verwendet bzw. geändert werden.


8. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
8.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der tg design & kunst Korrekturmuster vorzulegen.
8.2 Die Produktionsüberwachung durch die tg design & kunst erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die tg design & kunst berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der tg design & kunst 5 bis 10 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Die tg design & kunst ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.


9. Gewährleistung
9.1 Die tg design & kunst verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.
9.2 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der tg design & kunst geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.


10. Haftung
10.1 Die tg design & kunst haftet, sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft, gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungbeschränkung gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Falle ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzungen,
Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
10.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die tg design & kunst gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die tg design & kunst kein Auswahlverschulden trifft. Die tg design & kunst tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.
10.3 Sofern die tg design & kunst selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftrag geber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der tg design & kunst zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.
10.4 Der Auftraggeber stellt die tg design & kunst von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die tg design & kunst stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.
10.5 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.
10.6 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt die Haftung der tg design & kunst.
10.7 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die tg design & kunst nicht.


11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
11.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen nach Abnahme hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die tg design & kunst behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
11.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die tg design & kunst eine angemessenen Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.


12. Kündigungsrecht
12.1 Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht gemäß BGB §642 nicht nach, hat die tg design & kunst das Recht nach Setzung einer Frist von 5 Arbeitstagen den Werkvertrag zu kündigen. Bis dahin erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
12.2 Zeigt sich im Lauf der Zusammenarbeit, daß kein künstlerischer oder ästhetischer Konsens zwischen Auftraggeber und der tg design & kunst zu finden ist, haben beide Parteien das Recht, den Werkvertrag zu kündigen. Bis dahin erbrachte Leistungen sind zu vergüten.


13. Schlussbestimmungen
13.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz der tg design & kunst.
13.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13.4 Gerichtsstand ist der Sitz der tg design & kunst, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Die tg design & kunst ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
13.5 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen dazu ihrer Wirksamkeit
die Schriftform.

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TG Design & Kunst
Kiefernweg 12
22880 Wedel

 

Tel. +49 4103 701 97 98

E-Mail: t_gomille(at)email(dot)de

 

USt-ID-Nr.: DE 257543645

 

Inhaber: Tamara Gomille

 

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News

Ankauf:

„Europa– Frieden ist ein Geschenk!", 2019,

Collage, Acryl-Mischtechnik, Leinwand, 100 x 140 cm,

Gesellschaft der Freunde der Rudolf Bennigsen-Stiftung e. V.,

im November 2019

 

„Es wird Zeit – Quo vadis Democratia", 2017,
Collage, Acryl-Mischtechnik,

Leinwand, 110 cm x 120 cm,

Sammlung Deutscher Bundestag,
im Juni 2020

 

„Freiheit klingt immer anders", 2022,

Collage, Acryl-Mischtechnik,

Baumwolle, Triptychon, 2 x 50 cm x 70 cm, 1 x 70 x 100 cm,

Gemeindeverwaltung Ganderkesee,
im März 2023

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Einzelausstellung 2023:
Begegnungen – Beziehungen

Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit – Länderbüro Niedersachsen/Bremen

Georgstraße 36

30159 Hannover

Mail: hannover@freieheit.org

 

Veranstaltung der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit

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